Franchiserecht

Rechtsanwalt für Franchising

Sie suchen einen Anwalt an Ihrer Seite?

Schenken Sie mir Ihr Vertrauen.

Gemeinsam stellen wir Ihr Unternehmen auf eine rechtlich sichere Basis.

Franchisevertrag

Der Franchisevertrag ist das "A und O" Ihres Franchise-Business. Wir entwickeln in einem gemeinsamen Prozess, um eine individuelle und optimale Umsetzung der Franchisierung Ihres Geschäftsmodells.

Vorvertragliche Aufklärungspflicht

Die vorvertragliche Aufklärung ist die "Achillesferse" bei der Begründung einer Franchisepartnerschaft. Fehler führen schnell zu umfangreichen Schadensersatzansprüchen.

Ausgleichsanspruch

Der Franchisenehmer kann nach Beendigung des Vertrages unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich ähnlich einem Handelsvertreter verlangen. Wir prüfen die Voraussetzungen.

Pflichten des Franchisegebers

Die Einräumung der Nutzungsrechte an der Franchise-Marke und die Übertragung des Know-Hows sind neben der laufenden Unterstützung die zentralen Pflichten des Franchisegebers.

Pflichten des Franchisenehmers

Ein Franchisenehmer hat die Pflicht, das Franchisekonzept an seinem Standort umzusetzen und dadurch am Aufbau der Marke mitzuwirken Daneben zahlt er Gebühren für die Nutzung der Franchiselizenz.

Franchisegebühren

Einstiegsgebühr, laufende Gebühr ("Royalties") oder erhöhte Gewinnspanne als verdeckte Gebühr beim Erwerb der Vertragsprodukte, Marketinggebühr - alle müssen angemessen sein und sich einer konkreten Gegenleistung zuordnen lassen.

Kündigung des Franchisevertrages

Franchiseverträge werden meist auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen und können dann nur außerordentlich beendet werden. Ob die Gründe hierfür ausreichen, muss sorgfältig geprüft werden.

Wettbewerbsverbote

Kein Franchisenehmer darf seinem eigenen System Konkurrenz machen. Ob aber auch ein begrenztes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden soll, muss sorgfältig anhand der Vor- und Nachteile abgewogen werden.

Geschäftsraummiete

Manchmal ist aus Gründen der Standortsicherung der Franchisegeber auch (Unter-)Vermieter. Werden Miet- und Franchisevertrag jedoch unabhängig voneinander abgeschlossen, ist auf einen zeitlichen Gleichlauf zu achten.

Markenrecht

Besonders beim Franchising sind der Aufbau und die Weiterentwicklung der Marke von zentraler Bedeutung. Ein effektiver und optimal definierter Markenschutz - national, als EU-Marke oder weltweit - bewahrt vor Angriffen der Konkurrenz.

Leistungen

Meine Leistung für Ihr Unternehmen

Aus purer Leidenschaft habe ich mich auf das Franchiserecht spezialisiert! Ich biete meinen Mandanten in der Berliner Niederlassung meiner Anwaltskanzlei eine umfassende Begleitung für Ihr Franchise-Unternehmen. Für viele kleinere und mittelständische Unternehmen fungiere ich als kontinuierlicher Rechtsberater und bin somit als externe Rechtsabteilung tätig.

Zudem begleite ich Sie bereits auf Ihren Weg in die Selbständigkeit im Franchising.

Folgende Leistungen können Sie (mindestens) in folgenden Bereichen von mir erwarten:

  • Pflichten des Franchisegebers
  • Franchise-Handbuch
  • Pflichten des Franchisenehmers
  • Vorvertragliche Aufklärungspflichten
  • Franchisegebühren
  • Verbraucherschutzrechte
  • Markenrecht
  • Geschäftsraummiete
  • Kündigung des Franchisevertrages
  • Wettbewerbsrecht
  • Vertragsrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Möchten Sie mehr erfahren, dann klicken Sie hier: anwaltskanzlei-niklas.de

Jetzt durchstarten!

Rechtsanwalt Niklas

Ihr Experte für den Franchisemarkt

Franchiserecht_Martin_Niklas
Aufgrund meines Interesses für komplexe Zusammenhänge habe ich mich im Laufe meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt  zunehmend auf die Bedürfnisse meiner gewerblichen Mandanten spezialisiert. Insbesondere das Franchiserecht liegt mir am Herzen. Ich empfinde es als spannende Aufgabe, meine Mandanten in die Selbständigkeit zu begleiten, mit ihnen individuelle und maßgeschneiderte Franchiseverträge zu erarbeiten, aber auch um ihr Recht zu kämpfen, sollte es in einem Franchise-Verhältnis zu Streitigkeiten kommen.

Fachanwalt

Meine weitere Spezialisierung in den Rechtsgebieten Vertriebs- und Handelsrecht, Gewerberaummietrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht lässt mich das „große Ganze“ erkennen und Sie – meinen Mandanten – individuell beraten.

Ich bin
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

und
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Ich bin

„Assoziierter Experte“ im Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV)

und Mitglied der DFV-Ausschüsse „Qualität und Ethik“ und „Digitalisierung“. Außerdem werde ich als erster anwaltlicher Experte auf der Online-Plattform für nachhaltiges Franchising, „GreenfranchiseMarket“, empfohlen. Ich berate Existenzgründer im Rahmen des von mir verantworteten Projekts Franchise-Gründerberatung und bei regelmäßig stattfindenden Sprechtagen für Franchise-Interessenten bei der IHK Essen/Mülheim/Oberhausen. Ich publiziere regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften und Online-Medien zu franchisespezifischen, sonstigen vertriebsrechtlichen und gewerberaummietrechtlichen Themen.

Seit dem Jahr 2013 bin ich zudem tätig als Dozent beim IST-Studieninstitut Düsseldorf im Rahmen der Studiengänge “Betriebswirt für Systemgastronomie” und “Catering Management”.

Als Pro-Bono-Rechtsberater begleite ich das von Ashoka Österreich ins Leben gerufene und vom Austrian Development Agency subventionierte Projekt zur Gründung einer „Skalierungsagentur für Social Entrepreneurship“ sowie das ebenfalls in Wien jährlich vom Senat der Wirtschaft veranstaltete „Social Entrepreneurship Forum“.

Franchiseexperte treffen?

Sie möchten Rechtsanwalt Martin Niklas persönlich beraten werden? Treffen sie ihn persönlich, sprechen sie mit ihm per Telefon oder per Video-Schalte. Für einen Termin nehmen sie bitte Kontakt zu uns auf.

Ich bin Ihr Franchise Anwalt, wenn Sie

–  Wert auf eine spezialisierte Rechtsberatung legen
– Sie sich in Vertragsangelegenheiten rückversichern möchten
– Sie einen vertrauensvollen und kompetenten Berater an der Seite Ihres Franchise-Unternehmens wissen wollen

Anwaltskanzlei Niklas, Niederlassung Essen

Anwaltskanzlei Niklas, Berlin

+49 30 257 661 66
Hohenzollerndamm 122
14199 Berlin
*in Bürogemeinschaft mit
Andrea Versteyl Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB