Sie suchen einen Anwalt an Ihrer Seite?
Schenken Sie mir Ihr Vertrauen.
Gemeinsam stellen wir Ihr Unternehmen auf eine rechtlich sichere Basis.
Der Franchisevertrag ist das "A und O" Ihres Franchise-Business. Wir entwickeln in einem gemeinsamen Prozess, um eine individuelle und optimale Umsetzung der Franchisierung Ihres Geschäftsmodells.
Die vorvertragliche Aufklärung ist die "Achillesferse" bei der Begründung einer Franchisepartnerschaft. Fehler führen schnell zu umfangreichen Schadensersatzansprüchen.
Der Franchisenehmer kann nach Beendigung des Vertrages unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich ähnlich einem Handelsvertreter verlangen. Wir prüfen die Voraussetzungen.
Die Einräumung der Nutzungsrechte an der Franchise-Marke und die Übertragung des Know-Hows sind neben der laufenden Unterstützung die zentralen Pflichten des Franchisegebers.
Ein Franchisenehmer hat die Pflicht, das Franchisekonzept an seinem Standort umzusetzen und dadurch am Aufbau der Marke mitzuwirken Daneben zahlt er Gebühren für die Nutzung der Franchiselizenz.
Einstiegsgebühr, laufende Gebühr ("Royalties") oder erhöhte Gewinnspanne als verdeckte Gebühr beim Erwerb der Vertragsprodukte, Marketinggebühr - alle müssen angemessen sein und sich einer konkreten Gegenleistung zuordnen lassen.
Franchiseverträge werden meist auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen und können dann nur außerordentlich beendet werden. Ob die Gründe hierfür ausreichen, muss sorgfältig geprüft werden.
Kein Franchisenehmer darf seinem eigenen System Konkurrenz machen. Ob aber auch ein begrenztes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden soll, muss sorgfältig anhand der Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Manchmal ist aus Gründen der Standortsicherung der Franchisegeber auch (Unter-)Vermieter. Werden Miet- und Franchisevertrag jedoch unabhängig voneinander abgeschlossen, ist auf einen zeitlichen Gleichlauf zu achten.
Besonders beim Franchising sind der Aufbau und die Weiterentwicklung der Marke von zentraler Bedeutung. Ein effektiver und optimal definierter Markenschutz - national, als EU-Marke oder weltweit - bewahrt vor Angriffen der Konkurrenz.
Meine Leistung für Ihr Unternehmen
Aus purer Leidenschaft habe ich mich auf das Franchiserecht spezialisiert! Ich biete meinen Mandanten in der Berliner Niederlassung meiner Anwaltskanzlei eine umfassende Begleitung für Ihr Franchise-Unternehmen. Für viele kleinere und mittelständische Unternehmen fungiere ich als kontinuierlicher Rechtsberater und bin somit als externe Rechtsabteilung tätig.
Zudem begleite ich Sie bereits auf Ihren Weg in die Selbständigkeit im Franchising.
Möchten Sie mehr erfahren, dann klicken Sie hier: anwaltskanzlei-niklas.de
Ihr Experte für den Franchisemarkt
Aufgrund meines Interesses für komplexe Zusammenhänge habe ich mich im Laufe meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt zunehmend auf die Bedürfnisse meiner gewerblichen Mandanten spezialisiert. Insbesondere das Franchiserecht liegt mir am Herzen. Ich empfinde es als spannende Aufgabe, meine Mandanten in die Selbständigkeit zu begleiten, mit ihnen individuelle und maßgeschneiderte Franchiseverträge zu erarbeiten, aber auch um ihr Recht zu kämpfen, sollte es in einem Franchise-Verhältnis zu Streitigkeiten kommen.
Meine weitere Spezialisierung in den Rechtsgebieten Vertriebs- und Handelsrecht, Gewerberaummietrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht lässt mich das “große Ganze” erkennen und Sie – meinen Mandanten – individuell beraten.
Ich bin
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
und
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Ich bin
„Assoziierter Experte“ im Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV)
und Mitglied der DFV-Ausschüsse „Qualität und Ethik“ und „Digitalisierung“. Außerdem werde ich als erster anwaltlicher Experte auf der Online-Plattform für nachhaltiges Franchising, „GreenfranchiseMarket“, empfohlen. Ich berate Existenzgründer im Rahmen des von mir verantworteten Projekts Franchise-Gründerberatung und bei regelmäßig stattfindenden Sprechtagen für Franchise-Interessenten bei der IHK Essen/Mülheim/Oberhausen. Ich publiziere regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften und Online-Medien zu franchisespezifischen, sonstigen vertriebsrechtlichen und gewerberaummietrechtlichen Themen.
Seit dem Jahr 2013 bin ich zudem tätig als Dozent beim IST-Studieninstitut Düsseldorf im Rahmen der Studiengänge “Betriebswirt für Systemgastronomie” und “Catering Management”.
Als Pro-Bono-Rechtsberater begleite ich das von Ashoka Österreich ins Leben gerufene und vom Austrian Development Agency subventionierte Projekt zur Gründung einer „Skalierungsagentur für Social Entrepreneurship“ sowie das ebenfalls in Wien jährlich vom Senat der Wirtschaft veranstaltete „Social Entrepreneurship Forum“.
Sie möchten Rechtsanwalt Martin Niklas persönlich beraten werden? Treffen sie ihn persönlich, sprechen sie mit ihm per Telefon oder per Video-Schalte. Für einen Termin nehmen sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ich bin Ihr Franchise Anwalt, wenn Sie
– Wert auf eine spezialisierte Rechtsberatung legen
– Sie sich in Vertragsangelegenheiten rückversichern möchten
– Sie einen vertrauensvollen und kompetenten Berater an der Seite Ihres Franchise-Unternehmens wissen wollen
ANWALTSKANZLEI NIKLAS
Kanzleisitz Essen: Kettwiger Straße 43, 45127 Essen, Tel.: 0201 – 20 16 88-0
Zweigstelle Berlin*: Hohenzollerndamm 122, 14199 Berlin, Tel.: 030 – 257 66 1-66
*In Bürogemeinschaft mit Adrea Versteyl Rechtsanwälte Parterschaftsgesellschaft mbB
E-Mail: info@anwaltskanzlei-niklas.de
Steuernummer: 111/5209/2299
Verantwortlicher Redakteur i.S.d. § 55 RStV: Martin Niklas
Verantwortlicher nach § 5 Telemediengesetz: Martin Niklas
Rechtsanwaltskammer Hamm,
Ostenallee 18,
53063 Hamm
Impressum:
https://anwaltskanzlei-niklas.de/impressum